Vorschriften zum Abreißseil in europäischen Ländern

In den Niederlanden müssen generell alle Anhänger über eine "Losreißvorkehrung" verfügen. Wichtig: Hier darf das Abreißseil nicht als Schlinge über der Kugelstange liegen, sondern muss durch eine Öse oder einen Bügel führen. Dabei ist es egal, ob die Kugelstange starr oder abnehmbar ist. Denn in den Niederlanden gelten auch abnehmbare Anhängekupplungen als fest mit dem Auto verbundenes Bauteil. Detaillierte Informationen finden sich auf der Internetseite des Automobilclubs ANWB unter www.anwb.nl/kamperen/caravan/rijden-met-de-caravan/koppeling/losbreekkabel. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 230 Euro geahndet werden. 

 

In der Schweiz müssen auch alle Anhänger ohne Bremse mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Das Gesetz enthält keine konkreten Bestimmungen, wie Sicherheitsverbindung und Abreißseil zu befestigen sind. Das Bundesamt für Straßen lässt neben zusätzlich angebrachte Ösen aber die Befestigungsöffnungen an der Kugelstange gelten. Verboten ist das einfache Überlegen über den Kugelhals. Es drohen Strafen bis zu 500 Schweizer Franken. ( ca. 460€)

 

Auch in Österreich benötigen Anhänger ohne Bremse eine Sicherungsverbindung (z. B. Reißleine oder Sicherungskette). Allerdings reicht es im Allgemeinen aus, die Reißleine bzw. Sicherungskette über die Anhängerkupplung zu legen. Das Nichtvorhandensein der Sicherungsverbindung wird in der Regel mit einer Strafe bis zu 100 Euro geahndet. Die trifft nicht nur den Fahrer, sondern auch den Fahrzeughalter. 

 

Quelle:

CARAVANING.de

Autor:Benjamin Büchner

 Datum 25. April 2017 


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Die Stützlast sollte immer ausgenutzt werden , ein Falsches beladen mindert die Fahrsicherheit, siehe Video:

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